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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Das Beben des Rechts – und die Hilflosigkeit der Juristen

Dass Freiheit und Selbstbestimmung Grund und Ziel des Rechts sind, ist seit der Aufklärung nicht mehr ernsthaft zu bestreiten. Der Rechtsstaat und die Geltung des deutschen Grundgesetzes sind Konkretisierungen dieser Einsicht, die seit dem Ende des zweiten Weltkriegs und der damit verbundenen humanen Katastrophe immer wieder hoch gelobt wurden, sich auch in Krisenzeiten zu bewähren hatten, dabei stets Wandlungen unterworfen waren und sich dennoch im Grundsatz als stabil erwiesen haben. ⇒ hier weiterlesen …

Die Rolle der (neuen) Medien im Kontext des Rechtsbewusstseins – Teil 1

Straßenprotest erweist sich seit langem als ganz zentraler Bestandteil politischer Kultur im Deutschland der Nachkriegszeit. Von den Friedensbewegungen der 50er bzw. 80er Jahre bis hin zu auch aktuellen Jugendbewegungen wie „Fridays for Future“ kann die Bundesrepublik auf eine äußerst erfolgreiche Geschichte politischer Meinungsäußerung zurückblicken, weshalb es wenig verwundert, dass auch in der aktuellen Corona-Krise von dieser Form des Protests Gebrauch gemacht wurde und solche Versammlungen zeitweise auch deren Berichterstattung dominierten. In nahezu allen deutschen Städten fanden sich – besonders gehäuft Mitte Mai – teils mehrere tausend Demonstranten zusammen, um ihrem Unmut über den staatlichen Umgang mit der Corona Pandemie Ausdruck zu verleihen. Rund einen Monat später, welcher pandemiespezifisch im Zeichen eines politischen Kurses sukzessiver Lockerungen der Auflagen stand, wirken solche „Anti-Corona/Hygiene Demos“, auch unter dem Eindruck der nun präsenten „Black lives matter“ Proteste, nur noch wie eine leise Erinnerung. Augenscheinlich zurecht stellt man sich in diesem Kontext die rhetorische, marginalisierende Frage „War’s das schon?“. Doch fordern einige beunruhigende Entwicklungen im Zusammenhang dieser Ereignisse eine nachträglich genauere Betrachtung gleichsam ein.

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Die Hilflosigkeit setzt sich fort …

Der gemeine Jurastudierende sitzt wie jeden Samstagmorgen an seiner Probeklausur für das Erste Staatsexamen und stößt auf ein „Problem“ – also eine strittige Frage, die rechtlich nicht ganz geklärt ist. Nachdem er sich freut, das Problem überhaupt als solches erkannt zu haben, sinniert er über dessen Lösung.

„Egal, für was Sie sich entscheiden, Sie müssen es nur gut begründen“,

erinnert er sich an die Worte seiner ProfessorInnen. ⇒ hier weiterlesen …

Ein etwas anderer Ausnahmezustand?

I. Von der Corona-Krise

Ein Virus mit dem schönen Namen „Corona“ (medizinisch offenbar korrekter aber weniger ansprechend: SARS-CoV-2: Severe Acute Respiratory Syndrome – Coronavirus 2) hat die Welt verändert. Seitdem die Ausbreitung der virusbedingten Krankheit (namens COVID-19) ein pandemisches Ausmaß angenommen hat, scheint kaum mehr etwas so zu sein wie zuvor. Die Welt befindet sich im Krisenmodus. Der Ausdruck „Corona-Krise“ beschreibt dabei nicht nur die unmittelbaren medizinischen Folgen der Erkrankung (mit weltweit mehreren hunderttausend Toten). Mit dieser Bezeichnung werden zugleich auch die bereits eingetretenen und absehbaren Konsequenzen in juristischer, ökonomischer, politischer und sozialer Hinsicht umfasst. ⇒ hier weiterlesen …