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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Ein etwas anderer Ausnahmezustand?

I. Von der Corona-Krise

Ein Virus mit dem schönen Namen „Corona“ (medizinisch offenbar korrekter aber weniger ansprechend: SARS-CoV-2: Severe Acute Respiratory Syndrome – Coronavirus 2) hat die Welt verändert. Seitdem die Ausbreitung der virusbedingten Krankheit (namens COVID-19) ein pandemisches Ausmaß angenommen hat, scheint kaum mehr etwas so zu sein wie zuvor. Die Welt befindet sich im Krisenmodus. Der Ausdruck „Corona-Krise“ beschreibt dabei nicht nur die unmittelbaren medizinischen Folgen der Erkrankung (mit weltweit mehreren hunderttausend Toten). Mit dieser Bezeichnung werden zugleich auch die bereits eingetretenen und absehbaren Konsequenzen in juristischer, ökonomischer, politischer und sozialer Hinsicht umfasst. ⇒ hier weiterlesen …

Wir Schädlinge*

Nachdenken über das Recht auf das Recht im Ausnahmezustand

Selbst dem Philosophen vom Fach fällt es in der Regel nicht gerade leicht, mit wenigen Sätzen zu sagen, was „Dialektik“ heißt. Nach nur einigen Wochen „Corona“ jedoch genügt ein Blick auf das, was Worte, kraft regierungsamtlicher Einsicht neu definiert, alles meinen können, um einen semantischen „Umschlag“ zu registrieren, den man getrost „dialektisch“ nennen darf. So haben wir inzwischen gelernt, dass deutsch „Zusammenhalt“ auf Englisch „social distancing“ heißt; dass „Nächstenliebe“ die engagierte Bereitschaft meint, Alte ohne geistlichen oder auch sonstigen Beistand sterben zu lassen; ja dass – so eine polizeiliche Einschätzung aus Berlin1So geschehen bei den Demonstrationen in Berlin zum 1. Mai 2020:  https://www.youtube.com/watch?v=PcuM0A1DEQs. Ein Polizeibeamter fordert in dem Video mit folgenden Worten eine Demonstrantin auf, das Grundgesetz zu verbergen: „Sie, das ist eine Werbung, die Sie uns da zeigen, somit eine politische Meinungsäußerung, und die dürfen Sie hier nicht tätigen!“. – das deutsche Grundgesetz eine „politische Meinungsäußerung“ darstellt, mit der man in Zeiten wie diesen besser nicht auf der Straße gesehen wird. ⇒ hier weiterlesen …

References
1 So geschehen bei den Demonstrationen in Berlin zum 1. Mai 2020:  https://www.youtube.com/watch?v=PcuM0A1DEQs. Ein Polizeibeamter fordert in dem Video mit folgenden Worten eine Demonstrantin auf, das Grundgesetz zu verbergen: „Sie, das ist eine Werbung, die Sie uns da zeigen, somit eine politische Meinungsäußerung, und die dürfen Sie hier nicht tätigen!“.