Dass Freiheit und Selbstbestimmung Grund und Ziel des Rechts sind, ist seit der Aufklärung nicht mehr ernsthaft zu bestreiten. Der Rechtsstaat und die Geltung des deutschen Grundgesetzes sind Konkretisierungen dieser Einsicht, die seit dem Ende des zweiten Weltkriegs und der damit verbundenen humanen Katastrophe immer wieder hoch gelobt wurden, sich auch in Krisenzeiten zu bewähren hatten, dabei stets Wandlungen unterworfen waren und sich dennoch im Grundsatz als stabil erwiesen haben. ⇒ hier weiterlesen …