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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Das Beben des Rechts – und die Hilflosigkeit der Juristen

Dass Freiheit und Selbstbestimmung Grund und Ziel des Rechts sind, ist seit der Aufklärung nicht mehr ernsthaft zu bestreiten. Der Rechtsstaat und die Geltung des deutschen Grundgesetzes sind Konkretisierungen dieser Einsicht, die seit dem Ende des zweiten Weltkriegs und der damit verbundenen humanen Katastrophe immer wieder hoch gelobt wurden, sich auch in Krisenzeiten zu bewähren hatten, dabei stets Wandlungen unterworfen waren und sich dennoch im Grundsatz als stabil erwiesen haben. ⇒ hier weiterlesen …

Wir Schädlinge*

Nachdenken über das Recht auf das Recht im Ausnahmezustand

Selbst dem Philosophen vom Fach fällt es in der Regel nicht gerade leicht, mit wenigen Sätzen zu sagen, was „Dialektik“ heißt. Nach nur einigen Wochen „Corona“ jedoch genügt ein Blick auf das, was Worte, kraft regierungsamtlicher Einsicht neu definiert, alles meinen können, um einen semantischen „Umschlag“ zu registrieren, den man getrost „dialektisch“ nennen darf. So haben wir inzwischen gelernt, dass deutsch „Zusammenhalt“ auf Englisch „social distancing“ heißt; dass „Nächstenliebe“ die engagierte Bereitschaft meint, Alte ohne geistlichen oder auch sonstigen Beistand sterben zu lassen; ja dass – so eine polizeiliche Einschätzung aus Berlin1So geschehen bei den Demonstrationen in Berlin zum 1. Mai 2020:  https://www.youtube.com/watch?v=PcuM0A1DEQs. Ein Polizeibeamter fordert in dem Video mit folgenden Worten eine Demonstrantin auf, das Grundgesetz zu verbergen: „Sie, das ist eine Werbung, die Sie uns da zeigen, somit eine politische Meinungsäußerung, und die dürfen Sie hier nicht tätigen!“. – das deutsche Grundgesetz eine „politische Meinungsäußerung“ darstellt, mit der man in Zeiten wie diesen besser nicht auf der Straße gesehen wird. ⇒ hier weiterlesen …

References
1 So geschehen bei den Demonstrationen in Berlin zum 1. Mai 2020:  https://www.youtube.com/watch?v=PcuM0A1DEQs. Ein Polizeibeamter fordert in dem Video mit folgenden Worten eine Demonstrantin auf, das Grundgesetz zu verbergen: „Sie, das ist eine Werbung, die Sie uns da zeigen, somit eine politische Meinungsäußerung, und die dürfen Sie hier nicht tätigen!“.