Die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts (RKI) steht seit gestern zum Download bereit und wurde unter großer medialer Aufmerksamkeit von RKI, der Bundesregierung und den beteiligten Unternehmen vorgestellt. Sie ermöglicht eine dezentrale Kontaktnachverfolgung und soll so ein individuelles Infektionsrisiko für jede NutzerIn ermitteln, letztlich um Infektionsketten zu unterbrechen und so die Infektionsrate insgesamt niedrig zu halten. Die App-Nutzung ist dabei richtigerweise freiwillig und soll dies auch bleiben. ⇒ hier weiterlesen …
Roman Schildbach
Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg
Weitere Informationen finden Sie unter der Homepage des Lehrstuhls