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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

29. Kalenderwoche

Die vergangene Woche stand ganz im Zeichen der Debatte zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Angela Merkel. Kernthema der Verhandlungstage war, wie in Zukunft mit regionalen Corona-Ausbrüchen verfahren werden sollte. Unter diversen Ansatzpunkten hat sich nun folgender durchgesetzt: Eine Einigung erzielten Bund und Länder dahingehend, dass grundsätzlich ein zielgerichtetes Vorgehen angestrebt sei. So wird es fortan Aufgabe der zuständigen Behörden sein, vor Ort lokale Beschränkungen vorzunehmen. Unter anderem heißt es, dass gebietsweise Ausreisesperren ein geeignetes Mittel sein können, allerdings wäre es Reisenden aus Regionen mit erhöhten Corona-Infektionen dennoch gestattet einzureisen, wenn sie ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches nachweist, dass sie nicht infiziert sind. Kanzleramtschef Helge Braun regte bereits vorab an, dass als zielgenauere Lösungen auch Beschränkungen in nur Teilen von Betrieben oder Gemeinden vorstellbar sind. Großflächige Ausreisesperren waren von einer Reihe von Ministerpräsidenten abgelehnt worden, doch wurde dennoch auch gegen lokale und zeitlich begrenzte Ausreisesperren eingewendet, dass diese problematisch sein könnten. Gegebenenfalls sei dann die Einbindung des Bundesinnenministeriums sowie möglicherweise der Innenministerkonferenz wichtig.

Mit Blick auf die Reisesaison wurde festgelegt, dass die aktuelle Rechtslage für Reiserückkehrer keine Änderungen erfahren sollte. Es gilt damit weiterhin, dass Rückkehrer aus dem Ausland, welche sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Zudem sollten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auch kurzfristig nationale Teststrategien in Hinblick auf den Umgang mit Reiserückkehrern weiterentwickeln. Wortwörtlich heißt es in dem Papier: „Dies kann gegebenenfalls der Fall sein, wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt, wenngleich die Kriterien für ein Risikogebiet bzw. besonders betroffenes Gebiet noch nicht erreicht sind.“

Beim Thema Reisen hat sich in der vergangenen Woche das Auswärtige Amt erneut zu diversen Ländern geäußert. So wurde für Luxemburg erneut eine Reisewarnung ausgesprochen, während eine solche zeitgleich für Schweden, Norwegen und Finnland aufgehoben wurde. Von Grenzkontrollen zwischen Luxemburg und Deutschland wurde allerdings abgesehen. Zudem können Pendler und Menschen mit unaufschiebbaren medizinischen Terminen auch ohne die Anordnung einer Quarantäne ein- und ausreisen. Allerdings wird diesen empfohlen, sich regelmäßig testen zu lassen und das kostenlose Test-Angebot Luxemburgs zu nutzen.

Des Weiteren hat sich die Gerichtsbarkeit zweifach vergangene Woche geäußert. Zum einen kippte der Berliner Verwaltungsgerichtshof mehrere Eilanträge von Reiseanbietern, welche vorbrachten, dass die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts ihre Rechte verletzen würden. Das Gericht entgegnete jedoch, dass zum einen die Warnungen Fernreisen im Allgemeinen und damit den Großteil der Anbieter betreffen würden und, dass zudem nicht gewiss sei, ob die Umsatzeinbußen sich ausschließlich auf die Warnungen zurückführen ließen. Beispielsweise sei die veränderte finanzielle Lage potentieller Kunden auch ein zu berücksichtigender Faktor. Zum anderen äußerte sich der Bayrische Verfassungsgerichtshof zu dem Öffnungsverbot von Kneipen und Bars. Die Richter befürworteten das anhaltende Verbot aufgrund der Sorge um die alkoholbedingte Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen. Dennoch wurde darauf hingewiesen, dass derart lange Schließungen einen besonders hohen Rechtfertigungsbedarf bezüglich ihrer Verhältnismäßigkeit hätten.

Trotz der fortwährenden Schließung in diesem Bereich kommt es hingegen zu weiteren Lockerungen bei Kulturveranstaltungen. So dürfen Kinos und Theater im Innenbereich bis zu 200 Besucher empfangen, im Freien sogar bis zu 400.

Nachdem sich in der vergangene Woche für den nordrhein-westfälischen Betrieb Tönnies (Beitrag von Alicia Greil) die kritischen Wortmeldungen häuften, anlässlich der Anträge Auf Erstattung der Lohnkosten, die der Schlachtkonzern durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt hatte, vertiefte sich der Unmut diese Woche nur. Grund dafür ist, dass der Schlachtbetrieb nun wieder aufgenommen werden durfte. Jedoch befand die zuständige Behörde schon einen Tag nach Wiedereröffnung, dass es Mängel an den Arbeitspositionen gäbe, welche zunächst zu beheben seien, bevor der Betrieb endgültig wieder aufgenommen werden könnte. Als positive Nachricht ist zu vernehmen, dass die Staatsanwaltschaft nun gegen den Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Ein nun von mehreren Infektionen betroffener Schlachtbetrieb in Niedersachsen wird nicht geschlossen. Zudem wird in diesem Gebiet auch keine weitere Regelung über etwaige Ausreisesperren verhängt, nachdem die Infektionen sich zum einen auf mehrere Landkreise verteilen und damit die notwendige Grenze nicht erreicht wird, und zum anderen sich die Infektionsketten leicht nachvollziehen ließen.

Für Bayern-Heimkehrer wird der bayrische Ministerpräsident nun selbstständig tätig und möchte an Flugplätzen Testzentren einrichten und dort kostenlose Corona-Tests anbieten.