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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Vorübergehende Krisen machen dauerhaftes Recht

Vorübergehende Krisen machen dauerhaftes Recht: Das Beispiel des Sozialen Wohnraummietrechts

»Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. ⇒ hier weiterlesen …

Der Zusammenhang zwischen § 10 EGStPO und den strafrechtlichen Prozessmaximen

Nachdem die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hatte und die Politik erste Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen hatte, kam schnell auch die Frage auf, wie mit laufenden Strafprozessen umgegangen werden sollte. Richter und Anwälte forderten den Gesetzgeber auf, die Möglichkeit einer Unterbrechung während der Pandemie zu schaffen. Die Legislative reagierte und fasste § 10 EGStPO neu. ⇒ hier weiterlesen …