– Zur geplanten Reform des Bundesinfektionsschutzgesetzes
Wenn in einem Rechtsstaat Zweifel an der Rechtmäßigkeit staatlicher Freiheitseingriffe laut werden, wenn diese Zweifel von hochrangigen Vertretern der Verfassungs- und Verwaltungsrechtswissenschaft und Gerichten geprüft und durch substantiierten Vortrag gestützt werden, wenn konkrete Monita vorgetragen und begründet werden, wenn das Verdikt „verfassungswidrig“ nicht nur im Raum steht, sondern auch affirmiert wird,1Andrea Kießling: https://verfassungsblog.de/was-verlangen-parlamentsvorbehalt-und-bestimmtheitsgebot/,
Thorsten Kingreen: https://verfassungsblog.de/ist-das-kunst-dann-kann-das-weg/,
Hasso Suliak: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/,
Anika Klafki: Stellungnahme als Einzelsachverständige zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite,
Oliver Lepsius: Grundrechtsschutz in der Corona-Pandemie dann sollte man meinen, dass diese Bedenken bei einer anstehenden Neuregelung berücksichtigt werden.