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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

44. Kalenderwoche

Zwischen „Lockdown Light? Das wäre die nächste Katastrophe.“ sowie „Der Lockdown light atmet einen undemokratischen Geist“ und „Corona-Pandemie: Der neue Teil-Lockdown ist hart, aber richtig“. So gespalten wie die Berichterstattung der 44. Kalenderwoche, ist auch im Allgemeinen die Meinung über die Entwicklungen vom 26.10.20 – 01.11.20. Erwehrte sich beispielweise die Berufsgruppe der Journalisten bisher vehement des Vorwurfs einer einseitigen Corona-Berichterstattung, zeigte sich nun der Autor Thomas Tuma im Handelsblatt selbstkritisch und appellierte auch an seine Kollegen sich zurückzubesinnen auf die ihnen originäre „Rolle als Wächter, Kritiker und nüchterne Faktensammler“. Welche Geschehnisse der vergangenen Woche eine derartige Disharmonie ausgelöst haben und wie die jeweiligen Standpunkte dazu sind, wird im Folgenden überblicksmäßig beleuchtet.

Lockdown-Light

Es ist unmöglich bei der Gestaltung eines Überblicks über den Zeitraum der letzten Oktoberwoche die Verhandlungen zwischen Angela Merkel und den Ministerpräsidenten außer Acht zu lassen. Bereits Anfang der Woche sickerten die ein oder anderen Informationen darüber durch, dass im für den 28.10.20 geplanten Gespräch zwischen Kanzlerin und Länder von der Bundeskanzlerin einschneidende Maßnahmen zur Verringerung des Pandemiegeschehens zur Diskussion gestellt werden sollten. Schon vorab meldeten sich kritische Stimmen zu Wort, um mögliche Ergebnisse der Debatte gegebenenfalls abwenden zu können. So forderte ein Positionspapier von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit den Virologen Prof. Dr. Hendrik Streeck und Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit, dass vielmehr auf Gebote statt Verbote gesetzt werden sollte. Zudem müsse der Fokus auf den spezifischen Schutz der Bevölkerungsgruppen gerückt werden, welche ein hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. geltenden „Farb-Regelung“ auch Behandlungskapazitäten in den Blick nimmt. Bis zum Sonntag der 44. Kalenderwoche hatten sich jedoch schon viele Verbände und Ärzte von der Stellungnahme distanziert. Einige übten auch daran Kritik, dass sie als Fürsprecher im Positionspapier aufgeführt wurden, obwohl sie sich gegenüber den Urhebern dazu weder in diese Richtung geäußert noch sonst Stellung bezogen hätten. Andere betonten wiederum, dass sie keine andere zielführende Lösung sähen, als den von Angela Merkel und den Ministerpräsidenten initiierten Lockdown Light. Die Debatte zeigte nicht nur die konträren virologischen Herangehensweisen, sondern wies ebenso anschaulich aus, wie wenig Konsens auch in Wissenschaft oder Ärzteschaft herrscht.

Andere Wortmeldungen hingegen, wie die des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, warben für den sogenannten „Wellenbrecher-Shutdown“, welchen Kanzlerin Angela Merkel beabsichtigte. Karl Lauterbach stand jedoch auch massiv in der Kritik, als er sich für Verbote oder sehr starke Empfehlungen im privaten Bereich aussprach und angab, dass im Rahmen der nationalen Notlage, die Unverletzbarkeit der Wohnung kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein dürfe. Trotz des in den Medien angeklungenen Diskussionsbedarfs zu den von der Regierung angedachten Maßnahmen, wurden diese dennoch Mittwochabend nahezu 1:1, wie vorher vermutet wurde, umgesetzt. Eine unerwartete Wendung stellte lediglich die alsbaldige Um- bzw. Inkraftsetzung, ab dem 02.11. statt 04.11, dar. Die Neuerungen lauten unter anderem wie folgt: Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden, weswegen ab Montag gelten soll, dass sich nur mehr mit einem weiteren Hausstand getroffen werden darf und bis zu 10 Personen. Hilfreich für die Verringerung der Begegnungen soll auch die Schließung der Gastronomie, Hotellerie und nahezu aller kultureller Einrichtungen sein. Schwerwiegend für Zweitere dürfte das nun eingeführte touristische Übernachtungsverbot sein. Alle Maßnahmen sind zunächst bis Ende November befristet, nach Ablauf von zwei Wochen ist eine erneute Beratung zwischen Bundeskanzlerin und RegierungschefInnen angedacht.

Kritisches und Befürwortendes

Wie schon angeklungen ist, gehen die Meinungen zu dem Beschluss weit auseinander. Insbesondere bezüglich Kultur, Gastronomie und Hotellerie regt sich großes Unverständnis. Die angeführten Argumente sind zahlreich und vielfältig. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband kritisiert, dass das Augenmerk der Bundesregierung falsch gesetzt wurde. Die großen Infektionsherde seien laut Landesgeschäftsführer Thomas Geppert viel mehr die privaten Feiern und nicht der organisierte Bereich. Gerade die Gastronomie und Hotellerie hätte viel investiert in nachweislich funktionierende Hygienekonzepte, wie auch das RKI in seinem Septemberbericht belegte. Passend hierzu erschienen am Donnerstag auch die Ergebnisse der 6-wöchigen Studie „RESTART-19“. Die Forscher stellten fest, dass bei Einhaltung der gängigen Hygienekonzepte die Auswirkungen auf das pandemische Geschehen „insgesamt gering bis sehr gering seien“.

In einem Gastbeitrag beim Tagesspiegel verleiht Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP und Vizepräsident des Bundestags, seiner kritischen Einstellung Nachdruck. Er betont insbesondere, dass er Zweifel hat, ob die Urteile der Oberverwaltungsgerichte zu den gekippten Beherbergungsverboten überhaupt Gehör bei der Exekutive gefunden hätten. Diese vermeintliche Gehörlosigkeit überträgt er auch auf die vom RKI bescheinigte fehlende Relevanz von Gaststätten und Restaurants für das Infektionsgeschehen.

Auch die Position von Kulturschaffenden wird in einem Gastbeitrag von Karl-Heinz Paqué, FDP-Mitglied und ehemaliger Finanzminister Sachsen-Anhalts, gestärkt. Er greift die bisherige Argumentationsstrategie auf und stellt ebenso darauf ab, dass Kultureinrichtungen bisher noch nicht als Corona-Hotspots aufgefallen wären, es fehle ihm an einer statistischen Evidenz, welche die drastischen Maßnahmen begründen würde. Er wirft die von vielen kritischen Stimmen erwähnte Position auf, ob es „nicht sogar kontraproduktiv [sei], wenn die Menschen sich ohne Rücksicht auf notwendige Maßnahmen auf öffentlichen Plätzen oder im Privaten treffen, statt in Restaurants oder Kultureinrichtungen mit intakten Hygienekonzepten.“

Doch fand der neue Lockdown in seiner konkreten Umsetzung auch Zustimmung. So wird in einem Bericht des Handelsblatts die Frage aufgeworfen, was denn die Alternative wäre, man könne das Infektionsgeschehen schließlich nicht einfach weiterlaufen lassen. Mit Blick auf die steigende Belegung der Intensivbetten und der Überforderung der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung der Kontakte wäre der neue Teil-Lockdown hart, aber richtig. Diese Meinung teilt auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, welcher auf einer sozialen Plattform erklärt, dass die Inzidenzzahl von 50 pro 100.000 Einwohner (Richtwert für die Notwendigkeit von Maßnahmen) ihre Billigung darin findet, dass wohl ab diesem Wert eine Kontaktnachverfolgung den Gesundheitsbehörden nicht mehr vollumfänglich möglich ist. Zudem könne man nicht „warten bis Intensivstationen voll sind.“

Nachdrücklich spricht auch ein Zeit-Artikel die Notwendigkeit der Nachverfolgung der Infektionsketten an. „Dass es zu Hause am gefährlichsten sei, stimmt nicht ganz. Corona-Ansteckungen im Privaten werden nur öfter entdeckt. Der Lockdown soll vor allem Begegnungen reduzieren.“ Zutreffend schildern die Autoren, dass die Fallstatistiken des RKI verhältnismäßig viele Ansteckungen im privaten Haushalt verzeichnen. Dies sei aber darauf zurückzuführen, dass hier die Infektionen auch leicht nachvollzogen werden könnten und daher häufiger in statistischen Erhebungen ihren Niederschlag finden. Anders sei dies bei Infektionen im öffentlichen Raum, dort gelinge die Rückverfolgung von Infektionen viel zu selten. Auf diese Verzerrung weist das RKI auch hin. Über das Infektionsgeschehen an öffentlichen Orten, in Verkehrsmitteln und Geschäften sowie Restaurants wüsste man schlichtweg zu wenig, daher sei grundsätzlich dort einzugreifen, wo Menschen sich begegnen. Die Autoren betonen, dass auch wenn sich in den aufgeführten Einrichtungen vergleichsweise selten Menschen anstecken, der Kern der Maßnahmen doch die Reduzierung von Begegnungen sei. In Bezug auf die dort erklärte Netzwerktheorie verweisen sie auch auf einen Ansatz des Virologen Christian Drosten „im Fall der Überlastung nur dann mit behördlichen Maßnahmen auf einen positiven Test zu reagieren, wenn er von einem möglichen Clustermitglied1Anm.d.Red.:
hoch vernetzte Knotenpunkte, Menschen mit vielen Kontakten in der Gesellschaft
 kommt.“

Die widerstreitenden Meinungen beschränken sich jedoch nicht rein auf die kürzlich beschlossenen Maßnahmen, viel Kritik wird grundsätzlich auch in Bezug auf andere Geschehnisse der 44. Kalenderwoche laut.

Fehlende Parlamentsbeteiligung, das Denunziantentum und Impflicht2https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-die-ereignisse-vom-26-okotber-bis-01-november,SDr71CL

Was sich zunächst fast ausschließlich in einem juristischen Diskurs erschöpfte, erreichte durch die Presse nun auch ein breites Publikum. So berichtet der BR von einem „Novum“, als Ministerpräsident Markus Söder eine Abstimmung im bayerischen Landtag über die schärferen Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern ankündigte. Im selben Atemzug wurde der eigentlich positiven Entwicklung jedoch der Wind aus den Segeln genommen, da eine solche Abstimmung in Anbetracht der Geltung des Bundesinfektionsschutzgesetzes formal nicht rechtlich bindend für die Staatsregierung ist.
Auch in NRW stößt die mangelnde Einbeziehung des Landtags negativ auf. Eine von SPD und Grüne einberufene Sondersitzung am Mittwochmorgen, um die Maßnahmen zu diskutieren, wurde erst Freitag ab 10 Uhr bestätigt. Der einzige Tagesordnungspunkt wäre die Unterrichtung der Landesregierung nach den Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz gewesen. Grünen-Fraktionschefin Josefine Paul meinte wiederum, Maßnahmen, die derart in die Grundrechte eingriffen, müssten im Landtag „als zentraler Ort politischer Debatten“ gemeinsam beschlossen werden. Inhaltsgleich kritisierte die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt auch die Bundesebene, nachdem die erneuten Einschränkungen in der Corona-Krise auch ohne Mitwirkung des Bundestags beschlossen wurden. Es dürfte nicht erst nach getroffenen Entscheidungen debattiert werden, es sei zwar gut, dass Argumente ausgetauscht würden, die Beschlüsse sollten aber im Parlament getroffen werden. „Die tief in unseren Alltag eingreifenden Beschränkungen gehören endlich auf solide gesetzgeberische Füße gestellt“.

Diametral dazu äußerte sich Ralph Brinkhaus, welcher die mangelnde Beteiligung des Parlaments scharf zurückwies und auf über 70 geführte Debatten verwies. Zudem stellte er in den Raum, dass er hoffe, Deutschland würde sich nun in der Bekämpfung der Pandemie beweisen und Europa im Wettbewerb mit autoritären Staaten bestehen können, welche auf hierzulande unerwünschte Mittel zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zurückgreifen.

Lautstarke Kritik ernteten auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Staatskanzleichef Florian Herrmann nach der Sondersitzung des bayerischen Kabinetts. Diese gaben an, dass, entgegen Karl Lauterbachs Forderungen, die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht beschränkt werden würde. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Lage sei es deutlich schwieriger, dort „mit der Polizei reinzugehen“. Dies würde auch nicht geschehen, soweit andere nichts Gegenteiliges zur Anzeige brächten, beispielsweise den Hinweis auf eine Party. Wenn sich Bürger beschwerten, „dann wird man auch entsprechend darauf hinweisen“. Er zog den Vergleich zu Ruhestörungen durch eine Privatfeier und fügte hinzu:„Dann können die Nachbarn ja entsprechende Hinweise geben. Und dann kommt die Polizei.“ Die Politiker wiesen die Vorwürfe jedoch zurück und stellten klar, dass sie in keiner Weise bei der Kontaktbeschränkung im Privaten auf Hinweise und Anzeigen von Nachbarn setzen. „Alle Interpretationen hierzu wären falsch und unseriös.“

Im Rahmen einer umfassenden Befragung hat nun das DIW Berlin herausgefunden, dass rund 70% der Befragten sich freiwillig impfen lassen würden, wiederum die Hälfte der Teilnehmer würden auch eine Einführung einer Impflicht befürworten.

Studierendenhilfen und dauerhafte Mehrwertsteuersenkung

Aufgrund der neuerlich beschlossenen Maßnahmen verlangt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Überbrückungshilfe für Studierenden wieder zu aktivieren und gegebenenfalls zu verbessern.

Auch in anderen Bereichen der Finanzhilfen und Wirtschaft werden Stimmen laut. So fordert unter anderem der Handelsverband Deutschland, angesichts der neuen Bestimmungen, dauerhafte niedrigere Mehrwertsteuersätze. Der Konsum brauche weiterhin eine Stütze, deshalb „[sollten die gesenkten Sätze] so lange beibehalten werden, bis die Pandemie zuverlässig überwunden ist.“

References
1 Anm.d.Red.:
hoch vernetzte Knotenpunkte, Menschen mit vielen Kontakten in der Gesellschaft
2 https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-die-ereignisse-vom-26-okotber-bis-01-november,SDr71CL