mit!denken

Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

35. Kalenderwoche

Die Woche vom 24.08. – 29.08. 1Liebe Leserinnen und Leser: Bitte beachten Sie, dass das Corona-Tagebuch dazu dient, einen Überblick über die Ereignisse sowie die mediale Berichterstattung während der Pandemie zu geben. Aus diesem Grund bedient sich das Corona-Tagebuch der Informationen aus den zitierten Quellen. Sinn und Zweck des Corona-Tagebuchs ist nicht, diese Informationen kritisch zu würdigen. Die Plattform mit!denken bezweckt jedoch einen kritischen Austausch hinsichtlich der Pandemie und ihrer Auswirkungen. Aus diesem Grund werden wir im Zusammenhang mit einzelnen Themen gegebenenfalls Artikel zur Vertiefung verlinken. Kritische Betrachtungen finden Sie außerdem unter der Rubrik „Weitere Stimmen“. Auch möchten wir Sie herzlich dazu einladen, selber kritische Beiträge für unseren Bereich „Perspektiven“ zu verfassen. war insbesondere von juristischen Auseinandersetzungen zwischen Corona-Demonstranten und der Polizei sowie von Beratungen von Bund und Ländern über die Vereinheitlichung von Regelungen bezüglich Reiserückkehr und Privatveranstaltungen geprägt.

Einheitlichere Regelungen von Bund und Ländern
Bis Mitte der Woche war die 35. Kalenderwoche gekennzeichnet von Diskussionen um die ins Gespräch gebrachte Maskenpflicht am Arbeitsplatz, eine Obergrenze für Familienfeiern und die Testmöglichkeiten/Testpflicht für Reiserückkehrer aus
(Nicht-)Risikogebieten. Schlussendlich beschlossen Bund und Länder am 27.08., dass man an einem Strang ziehen wolle, Einheitlichkeit wurde jedoch nicht in allen Belangen erzielt.
Geschlossen zeigten sich Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten bei der Frage, ob es ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 € für Maskenverweigerer geben sollte. Trotz der einstimmigen Bejahung dieses Streitpunktes wird die Umsetzung als Ländersache begriffen. So kommt es zu dem Phänomen, dass in Bayern die Strafe für das Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes mit einer Höhe von 250-500 € weit über dem Durchschnitt liegt (Verschärfung dessen schon vor dem Treffen), während
Sachsen-Anhalt die Einführung verweigert. Begründet wird die Ablehnung damit, dass es in der Region weniger Corona-Fälle gäbe als andernorts.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Personen-Nah- und Fernverkehr ist eine neue Regelung geplant. Vorstellbar ist ein erhöhtes Entgelt, welches wie ein Bußgeld wirken soll und das dann auch beispielsweise durch das Zugpersonal erhoben werden kann. Letztere protestieren jedoch dagegen und führen an, man würde diese staatliche Aufgabe abwälzen auf die ohnehin schon überforderten Beschäftigten wollen, welche jetzt schon Beschimpfungen ausgesetzt sind.

Zwar wurde die Sinnhaftigkeit von divergierenden Regelungen aufgrund der unterschiedlichen Infektionsgeschehen bestätigt, Kanzlerin Angela Merkel trug dennoch vor, dass sich eine gemeinsame Vorgehensweise bewährt hätte. Mit den Worten man wolle das Gesundheitssystem stark halten und dem Verweis auf die steigenden Zahlen an täglichen Infektionen (Verweis auf Erhöhung der bundesweiten Testungen auf bis zu 1,2 Millionen pro Woche) wäre eine Vereinheitlichung zu bevorzugen. Bezüglich des vermeintlich erhöhten Infektionsgeschehens bei privaten Feiern hat man jedoch keine gemeinsame Linie finden können. Als Ergebnis wurde präsentiert, dass Ausrichtende selbst kritisch abwägen sollen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien. Damit bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

Betreffend die Debatte um Großveranstaltungen einigte man sich darauf, dass diese weiterhin bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden sollten. Die Länder wurden dazu aufgefordert bezüglich der Zuschauerfrage bei bundesweiten Sportveranstaltungen bis Ende Oktober Vorschläge vorzubringen.

Mit Ablauf des 15.09.20 wurde einheitlich bestimmt, die kostenlosen Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten zu beenden. Dies entspricht dem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, welcher sich vorab für eine neue Ausrichtung der Corona-Teststrategie ausgesprochen hatte, um die Test-Labore vor einer etwaigen Überforderung zu bewahren. Die Testfrequenz ist aktuell bei 1,2 Millionen Testungen pro Woche angelangt. Lediglich Ministerpräsident Söder weigerte sich, dem nachzukommen und versprach, an den kostenlosen Testungen auch für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten bis mindestens Oktober festhalten zu wollen. „Wir müssen gucken, dass wir nicht immer ständig der Welle nachlaufen, sondern wieder versuchen, vor die Welle zu kommen“, begründete Söder seine Haltung. Auch Gesundheitsministerin Huml äußerte sich vorab in diesem Sinne: „Die Diskussion zur Beendigung einer Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ist verfrüht. Die frühe Testung bei der Einreise schafft nicht nur eine schnelle Information und Sicherheit beim Betroffenen, sondern ist auch ein effektives Hilfsmittel bei der Unterbrechung von Infektionsketten.“

Die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten soll künftig auch weiterhin durch einen Test vorzeitig entfallen können – jedoch nun frühestens ab dem fünften Tag nach Rückkehr. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober gelten. Damit weicht die neue Regelung nur von der bisherigen insofern ab, dass bislang ein 48 Stunden vor Rückkehr ausgestellter negativer Test ausreichte, um die Quarantänepflicht entfallen zu lassen. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert werden, bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder drohen. Ferner galt seither für Quarantänepflichtige in § 56 des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigungsregelung, sodass diese keine Urlaub in Anspruch nehmen müssten. Dies galt auch bei wissentlichen „Risiko“-Reisen. Die Entschädigung für den Einkommensausfall soll nun aufgehoben werden, allerdings nur für den Fall, dass das Ziel schon vor Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden war. Eine dahingehend kurzfristige Rechtsänderung wird angestrebt. Norbert Röttgen forderte wiederum für solche Reisen eine vorangehende Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Er argumentierte, dass in dieser Konstellation der Urlaub keine Privatangelegenheit mehr darstelle und vielmehr die öffentliche Gesundheit gefährdet würde. Ein einmaliger Test böte nicht ausreichend Sicherheit.

Ausweitung des Kurzarbeitergeldes

Zudem hat sich der Koalitionsausschuss Mitte der Woche auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate geeinigt. Des Weiteren wurden auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis Ende 2020 verlängert.

Ereignisse um die umstrittene Corona-Demo in Berlin

Zum Ende der Woche stachen ständig neue Meldungen bezüglich der von der Organisation „Querdenken 711“ angemeldeten Demonstration in Berlin in der allgemeinen medialen Berichterstattung hervor.

Die Geschehnisse ereigneten sich wie folgt: Aufgrund der vergangenen Verstöße gegen die Hygieneregeln und entsprechenden Auflagen bei einer von derselben Organisation angemeldeten Demo am 01.08., verboten die Berliner Behörden die neuerlich für den 29.08. in Berlin angemeldete Demonstration. Die Senatsverwaltung begründete ihr Verbot unter anderem mit der Vermutung, dass es auch bei der anstehenden Demonstration zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen würde. Innensenator Andreas Geisel äußerte sich noch deutlicher und tätigte die folgende Aussage: „Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird“, erklärte Geisel am Mittwoch. „Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.“ Diese Aussage wurde heftig kritisiert mit der Begründung, Geisel würde nur auf die politische Gesinnung abstellen. Bis zum Beschluss des Verwaltungsgerichts wurden 5000 weitere Veranstaltungen angemeldet, welche wohl als „Ersatzveranstaltungen“ eingestuft worden und damit auch von dem Verbot betroffen gewesen wären. Der AfD-Vorsitz wiederum reagierte auf das Verbot mit einer Forderung Jörg Meuthens zum „unverzüglichen Rücktritt“ von Geisel. Der Innensenator setze das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit außer Kraft, hieß es weiter von Meuthen. Der Berliner Landesverband der AfD rief für Samstagmittag zu einer „Demo gegen das Demonstrationsverbot“ am Brandenburger Tor auf. Auch AfD-Parteichef Tino Chrupalla und der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke riefen zur Beteiligung auf.

Jedoch ging das Verwaltungsgericht Berlin sofort gegen das Verbot vor und gab die Versammlung unter Auflagen frei mit der Begründung, dass die Gefahrenprognose der Berliner Versammlungsbehörde verfassungswidrig gewesen war. Mit Blick auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit und insbesondere bei einem vorbeugenden Verbot darf die Gefahrenprognose nicht an zu geringen Anforderung gemessen werden, sondern muss den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Bestätigt wurde der Beschluss des VG dann in zweiter Instanz auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nachdem sowohl die Polizei als auch der Veranstalter selbst Beschwerde einlegten. Letzterer ging gegen die vom VG beschlossenen Auflagen vor. Die Polizei kündigte schon vorab an, man würde zügig Bestimmungen erlassen und gegebenenfalls die Demo auflösen, sollte sich nicht an die Auflagen und Regelungen gehalten werden.

Ihrer Vorhersage kam die Polizei schlussendlich zum Teil nach. Nachdem zunächst bereits ein geplanter Demonstrationszug mangels Einhaltung des Mindestabstands von der Polizei nicht gestattet wurde, löste die Polizei einen der Demonstrationszüge nach längeren Verhandlungen mit den Veranstaltern auf. Bezüglich dieses Demonstrationszugs ist jedoch unklar, inwieweit der mangelnde Abstand gegebenenfalls auf die Blockade der Polizei zurückzuführen war. Die Hauptversammlung an der Siegessäule mit diversen Redebeiträgen fand wie geplant, im Wesentlichen unter Einhaltung der behördlichen Auflagen, statt.

Zwar soll weitgehend friedlich gegen die Corona-Politik demonstriert worden sein, das Erscheinungsbild der Demonstration wurde laut Mitteilung der Polizei aber unter anderem auch geprägt von einem gewaltbereiten Auftreten der Demonstranten in Form von Straßenblockierungen, Durchbrechen von Absperrungen und dem Anzünden von Baucontainern. Eine Demonstrantin, welche im Deutschlandfunk zu hören ist, äußerte sich bezüglich dieser Aussagen jedoch kritisch.

Eine Szene am Rande der Demo hat besondere mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen: Der Reichstag in Berlin wurde „gestürmt“, unter anderem von Anhängern der sogenannten Reichsbürger-Bewegung. Zunächst standen der demonstrierenden Menge nur drei Polizisten gegenüber. Polizeisprecher Thilo Cablitz erklärte zum verhältnismäßig schwachen Polizeischutz des Reichstags: „Wir können nicht immer überall präsent sein, genau diese Lücke wurde genutzt, um hier die Absperrung zu übersteigen, zu durchbrechen, um dann auf die Treppe vor dem Reichstag zu kommen.“ Bundesaußenminister Heiko Maas äußerte sich auf der Plattform Twitter dazu, dass zwar jeder das Recht dazu habe, über den Umgang mit der Coronavirus-Pandemie zu streiten und für seine Meinung zu demonstrieren. Allerdings solle dafür niemand „Rechtsextremen hinterherlaufen, PolizistInnen gefährden und viele einem Infektionsrisiko aussetzen“.

Michael Ballweg, der Initiator der Demonstration und Kundgebung distanzierte sich von den Demonstranten am Reichstag und kritisierte wiederum die Polizei für vermeintlich schlechte Planung und dafür, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, den Reichstag zu schützen. Er selbst sagte aus, seine Bewegung habe eine friedliche und demokratische Einstellung, Gewalt habe dort keinen Platz. Neben vielen bestürzten Reaktionen diverser Politiker, welche im „Sturm“ auf den Reichstag einen Angriff „auf das Herz unserer Demokratie“ sahen, hinterfragte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, wieso im Vornherein der Verfassungsschutz keinen Hinweis darauf entdeckt hat, dass gegebenenfalls Rechtsextreme versuchen würden, die Demonstration für sich auszunutzen. Er forderte, dass nun nochmal genauer betrachtet werden müsste, ob Anzeichen im Vorfeld nicht vorlagen oder ob diese nicht vernünftig ausgewertet worden seien.

Bordelle und Straßenprostitution als körpernahe Dienstleistungen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass auch für Bordelle und die Straßenprostitution die Regelungen für körpernahe Dienstleistungen anzuwenden seien, wie das Landesgesundheitsministerium mitteilt. Die bisher angeordnete Schließung der Prostitutionsstätten sei nicht verhältnismäßig und verletze den Antragsteller in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit. Laut Ministeriumsangaben wird die Landesregierung die Corona-Verordnung „zeitnah entsprechend“ anpassen.

Datenleck bei Speicherung der Daten zur Corona-Nachverfolgung 

Zudem stand die 35. Kalenderwoche im Zeichen des Datenschutzes, welcher sich bei einem Restaurant-Dienstleister als fragil erwiesen hat. Durch Zufall stießen Gäste, Mitglieder des Chaos Computer Clubs (CCC), eines Restaurants im Rahmen ihrer eigenen Bestellungsaufgabe auf ein erhebliche Sicherheitslücke. „Nach einer Stunde konnten wir einfach an jedem andern Tisch Essen bestellen, und dann haben wir weitergesucht, was wir noch alles finden können.“ Mit dieser Aussage begann das Drama und gipfelte darin, dass nach eigenen Angaben beispielsweise auf Corona-Kontaktlisten mit 87.000 Einträgen zurückgegriffen werden konnte. Die Angaben der entblößten Besucher umfassten Name, Anschrift, Handynummer und zum Teil auch Informationen zu den Begleitpersonen. Als Verursacher dieses Lapsus gelten IT-Dienstleister, unter anderem das Unternehmen Gastronovi, die lediglich eine schnelle und unkomplizierte Lösung schaffen wollten, um den Registrierungs- und Nachverfolgungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Jedoch zum Leidwesen des Datenschutzes. Letztes Endes konnten mit weiterer Mühe über 4 Millionen Adress- und Reservierungseinträge eingesehen werden, welche bis in das Jahr 2011 zurückreichten. Die Betreiber nahmen Stellung und gaben an, dass das System Sicherheitslücken aufgewiesen hatte, welche nun behoben seien. Außerdem habe „kein unautorisierter Zugriff“ stattgefunden.

Die Brisanz des Themas zeigt sich nicht nur darin, dass auch Reservierungsanfragen von Spitzenpolitikern gefunden wurden, sondern auch ein Verhaltensmuster von Gästen erkennbar werden könnte. Der IT-Dienstleister wies jedoch zum Teil die Schuld von sich, indem angemerkt wurde, es läge in der Verantwortung der Restaurantbetreiber die Daten nach einer gewissen Zeit zu löschen. Diese hätten die „Datenhoheit“, man selbst würde Daten weder erheben, noch verarbeiten oder speichern. Für Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz, ist dies nicht ausreichend. „Wenn ein Dienstleister für die Gastronomie das Einlagern der Daten anbietet, dann sollte es vielleicht auch Teil der Dienstleistung sein, die Daten danach zu löschen“, so Kelber im Interview. In der Corona-Verordnung sei das klar geregelt. „Es sind Daten in der Datenbank gewesen, die längst hätten gelöscht werden müssen“, sagte Kelber.

 

References
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