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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Abriss der vergangenen Monate: Phase 2 | 07.03. – 22.03.2020

Empfehlungs- und Maßnahmenwettlauf in Deutschland

Gegen Ende der ersten Märzwoche lassen sich erste verpflichtende Maßnahmen verzeichnen.
In Abwendung von der bisherigen reinen Empfehlungsstrategie wendet sich das Gesundheitsministerium effektiveren Maßnahmen zu. Die Verordnung wird – mit Hinblick auf die durch das RKI aktualisierte Einstufung von Teilen Italiens als Risikogebiet am 03.03. und 06.03., – dahingehend aktualisiert, dass u.a. in Kindertagesstätten und Schulen Betroffene, welche sich in jenen Risikogebieten aufgehalten haben, eine Woche lang der Schule fernbleiben müssen.Bundesgesundheitsminister Spahn spricht aufgrund der schnellen Ausbreitung in Deutschland die Empfehlung aus, Großveranstaltungen (> 1000 Teilnehmer) abzusagen. Darüber hinaus wendet sich Jens Spahn den einzelnen Bürgern zu und verbleibt aber auch hier den Empfehlungen, man solle im privaten Bereich Verzicht üben, wenn es um Besuche von Veranstaltungen oder ähnliches gehe. Ein Aufruf an die Arbeitgeber geht miteinher, es solle, soweit möglich, den Arbeitnehmern das Arbeiten von zuhause aus erleichtert oder ermöglicht werden.

Erneut wird Bayern bezüglich Großveranstaltungen tätig und regelt im Gegensatz zum Bund bereits das Verbot solcher ab 1000 Personen bis Mitte April. Hingegen soll für Schulschließungen weiter nur die Einzelfallregelung gelten und keine flächendeckende Maßnahme ergriffen werden. Gegenteilig verbleibt Bayern jedoch bei der Schließung von Universitäten und ordnet die Betriebsschließung von Hochschulen und Universitäten am 11.03. an, einen Tag nach der divergierenden Stellungnahme des Kultusministeriums zu Schulschließungen. Erstere Regelung wird auch auf Bundesebene bestärkt. Den Ländern soll jedoch die Möglichkeit offen gelassen werden auf regionale Ausbreitungen zu reagieren. Daher werden neben Bayern auch weitere Bundesländer tätig und beschließen vorläufig landesweite Schulschließungen.

Am 11.03. erfolgt durch die WHO die Einstufung der Corona-Krise als Pandemie.
Deutschland nutzt verstärkt die eingeräumte Berechtigung zu Grenzkontrollen, insbesondere an den Südgrenzen.Die zweite Märzwoche ist überwiegend vom selbstständigen Tätigwerden von Ländern und einzelnen Städten und Gemeinden gekennzeichnet. So verhängt Berlin Veranstaltungsverbote bis zu 50 Personen und beschließt auch die Schließung von Sport – und Freizeitstätten, wie Kinos, Theatern, Kneipen und ähnlichem. Ausnahmen seien noch für Restaurants anerkannt, solange ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewahrt werde. Vergleichbar reagiert auch die Stadt Köln, sie weitet ihr Verbot sogar auf Gottesdienste aus.Während andere Länder bereits Ausgangssperren verhängt haben, die Infektionszahlen wachsen und einzelne Städte schon tiefgreifende Maßnahmen ergreifen, ist bayern- und bundesweit nur langsam ein Ergreifen von Maßnahmen zu beobachten. Mitte März ziehen Bund und Bayern nach: Teilweise Grenzschließungen werden von nun an vollzogen. Darüber hinaus werden einzelne Regelungen für (Nicht-)EU-Reisende aufgestellt, während in Bayern das soziale Leben (kurzfristig) hinuntergefahren wird (20.3.). Dies wird ähnlich praktiziert wie unter anderem für Berlin geschildert. Auf Bundesebene wird zudem das Kontaktverbot bekanntgegeben (22.3.).Dass das Corona-Virus nun auch weitgehende Teile der Justiz beeinträchtigt, wird insbesondere durch die Einstellung von Verfahren an Bayerns Verwaltungsgerichten deutlich, weitere Bereiche der Rechtsprechung ziehen nach.

(siehe vertiefend: BR24 – Alle Entwicklungen zur Corona-Krise im Rückblick)