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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Vorübergehende Krisen machen dauerhaftes Recht

Vorübergehende Krisen machen dauerhaftes Recht: Das Beispiel des Sozialen Wohnraummietrechts

»Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden. ⇒ hier weiterlesen …