Nachdem die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hatte und die Politik erste Maßnahmen zur Eindämmung beschlossen hatte, kam schnell auch die Frage auf, wie mit laufenden Strafprozessen umgegangen werden sollte. Richter und Anwälte forderten den Gesetzgeber auf, die Möglichkeit einer Unterbrechung während der Pandemie zu schaffen. Die Legislative reagierte und fasste § 10 EGStPO neu. ⇒ hier weiterlesen …