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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

33. Kalenderwoche

Anfang der neuen Woche überschritt die Zahl der bestätigten Covid-19-Fälle nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch der Johns Hopkins Universität weltweit die Marke von 20 Millionen Infektionen und hat sich somit in den letzten sechs Wochen verdoppelt. Und so abstrakt solche Zahlen klingen mögen, wurden sie speziell diese Woche für Deutschland immer realer und präsenter im täglichen Leben. Sowohl Samstag als auch Sonntag erreichte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland mit 1226, bzw. 1445 Infizierten den höchsten Wert seit Mai.

Angesichts dieser Entwicklungen hat die Bundesregierung zu weiterer Vorsicht aufgerufen. Es bleibe zentral, dass alle weiterhin die relativ einfachen und bisher besten Instrumente gegen die Pandemie nutzten, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin mit Blick auf Abstand, Hygiene und Mund-Nasen-Bedeckungen. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sah sich angesichts des Anstieg der Corona-Infektionszahlen alarmiert: „Das ist ohne Zweifel besorgniserregend. (…) Hier sehen wir, dass durch Reiserückkehr, aber eben auch durch Partys aller Art, durch Familienfeiern an ganz vielen Stellen im Land wir eben in fast allen Regionen des Landes kleinere und größere Ausbrüche haben. Und das kann natürlich – wenn wir jetzt nicht alle miteinander aufpassen – eine Dynamik entfalten.“

 

Entsprechend verschärften auch mehrere Bundesländer erneut ihre Maßnahmen im Kampf gegen das Virus.

In Berlin etwa sollen fortan 240 zusätzliche Mitarbeiter der Ordnungsämter darauf achten, dass die Corona-Auflagen eingehalten werden. Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen erhöhten sogar die Bußgelder, die bei einem Regelverstoß drohen. Beispielsweise wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr ab sofort mit bis zu 150 Euro sanktioniert. Auch Hessen verschärfte eben eine solche Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Seit Beginn der Woche kann im Falle eines Verstoßes dagegen ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro auch ohne vorherige Ermahnung verhängt werden.

 

Besonders brisant stellte sich die Situation jedoch im Lichte des Beginns des neuen Schuljahres in vielen Bundesländern dar. Als erstes Bundesland startete Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mit einer Maskenpflicht im Unterricht ins neue Schuljahr. Zum Schutz vor Infektionen müssen alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen auch in der Klasse am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt vorläufig bis zum 31. August. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Für alle gilt aber eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren. Auch in Brandenburg gilt nun in Schulen und Horten eine Maskenpflicht. Das brandenburgische Kabinett beschloss, den Mund-Nasen-Schutz für Schulen und Horte in der Corona-Verordnung festzuschreiben. Die Maskenpflicht gilt im Schulgebäude, aber nicht beim Unterricht in den Klassenräumen. Demgegenüber wird Sachsen aufgrund niedriger Infektionszahlen auf eine umfassende Maskenpflicht in Schulen verzichten. Schulen können jedoch laut einer neuen Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht selbst anordnen, wie das sächsische Kultusministerium mitteilte. Diese Anordnung gilt ab dem 31. August, dem ersten Tag des neuen Schuljahres, und ist bis zum 21. Februar 2021 befristet.

 

Die in der Konsequenz der unterschiedlichen Regelungen der Maskenpflicht an Schulen entsponnene, gesellschaftliche Diskussion um deren Notwendigkeit setzte sich diese Woche auch in der Rechtsprechung fort. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg gibt es zum Schutz vor einer Corona-Infektion an Schulen keinen Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht. Das Gericht lehnte mit Beschluss den Eilantrag eines Bürgers ab, durch welchen die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet werden sollte, in Schulen für Schülerinnen und Schüler und für das Lehrpersonal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts anzuordnen. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts kann eine Verletzung der Schutzpflicht des Staates nur festgestellt werden, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen wurden oder völlig unzulänglich sind. Der Antragsteller habe aber nicht glaubhaft machen können, warum neben all den anderen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht unerlässlich sein soll.

 

Wie umstritten ganz allgemein Kontaktbeschränkungen an Schulen sind, zeigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Eltern und zwei Schülerinnen wollten durchsetzen, dass auch in den Schulen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten sei. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag jedoch ab. Die Richter führten aus, dass der Unterricht an öffentlichen Schulen effektiv nur als Präsenzunterricht stattfinden könne. Personelle und räumliche Zwänge seien Grund für Unterricht in voller Klassenstärke, möglich sei dies nur ohne Mindestabstand. Weiterhin habe das Land Berlin ausreichend andere Maßnahmen ergriffen wie etwa die Pflicht, außerhalb des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und weitere Vorgaben, etwa zum Lüften von Räumen, wodurch das Infektionsrisiko gesenkt werden könne.

 

In Bayern beginnt das neue Schuljahr hingegen erst am 07.09., weshalb der derzeitige Fokus in der Pandemiebekämpfung noch weniger auf Fragen des Schulbetriebs, als vielmehr auf der hohen Zahl infizierter Urlaubsrückkehrer gerichtet scheint. Im Rahmen der Testungen an den bayerischen Grenzen kam es nun zum ersten handfesten bayerischen Corona-Eklat.

44.000 Reiserückkehrer und Urlauber, die sich auf das Coronavirus testen ließen, wurden von den bayerischen Behörden nicht über ihr Ergebnis informiert ‒darunter auch mehr als 900 positiv Getestete, die über Tage nichts von ihrer Infektion wussten und während dieser Zeit andere hätten anstecken können. Wegen dieser Fehler forderte der Generalsekretär der Bayerischen SPD, Uli Grötsch, den Rücktritt von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). „Frau Huml muss zurücktreten und Herr Söder muss sich erklären. Er muss Buße tun, weil er als Ministerpräsident seiner Verantwortung schlichtweg nicht gerecht geworden ist und mit der Gesundheit der Menschen in Bayern gespielt hat“,sagte Grötsch dem Bayerischen Rundfunk. Was sich im Zusammenhang mit den Coronatests von Reiserückkehrern ereignete, sei die größte Verfehlung, die im ganzen Thema Corona-Pandemie in ganz Deutschland jemals passiert ist“.

Markus Söder lehnte den Rücktritt von Melanie Huml hingegen ab. Huml habe ihm zweimal den Rücktritt angeboten, sagte Söder.„Ich habe sie dann gefragt, ob sie sich weiter zutraut, diese Aufgabe zu füllen, ob sie will und kann.“ Auf beide Fragen habe Sie mit „Ja“ geantwortet. „Sie will diese Scharte auswetzen und sie will das auch jetzt schaffen.“,so Söder.

2 Kommentare zu „33. Kalenderwoche

  1. Beleuchten Sie bitte einmal die Validität der Tests. Spannend wäre auch die Höhe der durchgeführten Tests und die daraus resultierenden falsch positiv Getesteten. Warnte doch Jens Spahn vor zuvielen Tests und der sich dadurch ergebenden falsch positiven Rate. In einer objektiven Berichterstattung sollten diese Aspekte auch dertailliert behandelt werden.

  2. Unglücklich gewählt empfinde ich den Ausdruck „Neuinfektionen“, handelt es sich hierbei wohl lediglich um die Anzahl der positiven Tests.
    Desweiteren sollte m.E. bei dem Vergleich zu den Zahlen von Mai auch die Anzahl der durchgeführten Tests herangezogen werden. ( https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/34_20_Ergaenzung.pdf?__blob=publicationFile )
    Demnach wird aktuell doppelt so viel getestet wie noch im Mai, jedoch befindet sich die Positivenrate seit Wochen unter 1 Prozent und steigt eben nicht besorgniserregend an.
    Eine weitergehende Leseempfehlung: https://www.ckb-anwaelte.de/corona-update-17-august-2020/

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