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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Das Beben des Rechts – und die Hilflosigkeit der Juristen

Dass Freiheit und Selbstbestimmung Grund und Ziel des Rechts sind, ist seit der Aufklärung nicht mehr ernsthaft zu bestreiten. Der Rechtsstaat und die Geltung des deutschen Grundgesetzes sind Konkretisierungen dieser Einsicht, die seit dem Ende des zweiten Weltkriegs und der damit verbundenen humanen Katastrophe immer wieder hoch gelobt wurden, sich auch in Krisenzeiten zu bewähren hatten, dabei stets Wandlungen unterworfen waren und sich dennoch im Grundsatz als stabil erwiesen haben. Dass es sich bei einem stabilen Rechtszustand in diesem Sinne niemals nur um etwas einmalig Erreichtes, sondern immer um etwas tagtäglich sich zu Erweisendes und zu Gewährleistendes handelt, ist keine besonders originelle Einsicht; dass es sich dabei aber auch um etwas Unverzichtbares handelt, dass der Rechtszustand die Grundfeste für ein gelungenes, selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft mit anderen ist, muss aber möglichst laut in Erinnerung gerufen werden.

Es ist in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen, wenn in Deutschland – und anderen Verfassungsstaaten – zugunsten der Pandemiebekämpfung beinahe jede der basalen Grundfreiheiten aufgehoben wurde. Schlagzeilen, die Mitte März 2020 in der Bayerischen Presse zu lesen waren, lauteten beispielsweise: „Bayern schränkt Freiheiten ein!“ ohne dabei im Geringsten zu übertreiben. Ehrlicher wäre sogar die Formulierung: „Bayern verbietet das selbstbestimmte Leben!“ gewesen, wurden doch massive Ausgangsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung und damit verbunden ein faktisches Verbot des sozialen Präsenzumgangs miteinander verkündet, ein „Shut down“ (= zwangsbewehrtes Verbot) des öffentlichen und privaten Lebens, faktische und rechtliche Berufsverbote durch Schließungen von Läden, Restaurants und Cafés, Versammlungsverbote, Gottesdienstverbote, Besuchsverbote von Kranken und Pflegebedürftigen in Krankenhäusern und Heimen, Schul- und Kindergartenschließungen sowie Spielverbote unter Kindern, das Verbot von gemeinsam veranstalteter Musik, Kunst und Meinungsbildung, um nur die prägnantesten zu nennen. Dieser Zustand wurde zwischenzeitlich immer wieder auf unbestimmte Zeit ausgeweitet, wenn auch z. T. mit „Lockerungen“ versehen. Die Maßnahmen, die beinahe alle Betätigungsfelder eines selbstbestimmten Lebens und grundrechtlich verbürgter Freiheit betrafen und zum Teil noch betreffen, wurden nicht etwa nur empfohlen, sondern mit staatlichem Zwang in Form von Bußgeldern und Strafdrohungen durchgesetzt, zum Teil sogar mittels Festnahmen und anschließender mehrtägiger Präventivhaft in den Justizvollzugsanstalten. Die Maßnahmen waren zudem keinesfalls in einem parlamentarischen Prozess wohlüberlegter Willensbildung beschlossen worden, sondern in täglich, z. T. stündlich immer wieder neu gefassten Exekutivakten (zunächst in Form von Allgemeinverfügungen, später dann als Rechtsverordnungen). Die Vorschriften waren Produkte fiebrig-geschäftigen Verwaltungshandelns, in dem sich weniger die vollziehende (eben: exekutive) Staatsgewalt zeigte, als vielmehr eine angemaßte Gesetzgebung ohne echte Gesetze.

Hätte man die genannten Maßnahmen ohne die gleichzeitig publizierten Begründungen zur Kenntnis genommen, so hätte die Reaktion flächendeckende Empörung, vielleicht sogar Revolution sein müssen. Dass die Reaktionen weitenteils nicht dieser Art, sondern eher solche der Fügsamkeit waren, hat etwas damit zu tun, dass die drastischen Regelungen ja aus einem bestimmten, durchaus nachvollziehbarem Grund ergingen: Eine Virus bedrohte nach dem verfügbaren Kenntnisstand die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung, Infektionsketten sollten unterbrochen bzw. unterbunden werden und dadurch Menschen vor Ansteckung geschützt werden.

Allerdings entbindet ein für sich genommen berechtigtes Ziel nicht davon, dass staatliche Maßnahmen nur verfassungsgemäß, rechtmäßig und nicht willkürlich ergehen dürfen. Das unterscheidet die Corona Krise von einem Ausnahmezustand im Sinne Carl Schmitts, der gemeint hat, der Staat müsse in Fällen der Not auch die Macht haben, sich selbst vom Recht zu suspendieren. Es ist keineswegs so, als könnte man den Rechtsstaat in den Urlaub schicken und die Geltung der Grundrechte zeitweise ausblenden, um in der Zeit der Krise vom Recht ungestört möglich zu machen, was nun einmal getan werden muss. Wer das meint, hat nicht verstanden, dass es sich beim Recht nicht um ein Luxusobjekt handelt, auf das in Zeiten der Bedrängnis eben auch mal verzichtet werden kann. Wer behauptet, dass kein übertrieben pingeliger Jurist das Werk der Gesundheits-Erhalter beeinträchtigen dürfe, dass „Macher“ gefragt seien und die Bedenkenträger besser schweigen sollten bis die Krise vorbei ist, der übersieht die Fundamentalbedeutung des Rechts für eine Gemeinschaft von Freien, die über ihre Eigenschaft als Naturwesen hinaus auch Vernunft- und Kulturwesen sind. Im Menschen gehen Vernunft und Natur eine einmalige Einheit ein; sie zu negieren heißt, das Wesensbestimmende des Menschen zu übersehen. Natürlicher Selbsterhalt und freiheitliche Selbstbestimmung, allein und gemeinschaftlich in Formen des Rechts, können nicht voneinander getrennt werden, ohne den Menschen zum Tier zu machen. Tiere brauchen das Recht nicht. Menschen sehr wohl.

Für ein freiheitliches Rechtsverständnis, für einen Verfassungs- und Rechtsstaat waren die Maßnahmen nicht nur nicht unproblematisch, sondern glichen einem Erdbeben, bei dem der Boden aufbricht, alles ins Rutschen kommt, Gebäude einstürzen und letztlich alles zusammenbricht. Wo ein (mehrmaliger) Verstoß gegen die Ausgangsregeln mit (mehrfacher) Einweisung in die Justizvollzugsanstalt für mehrere Tage quittiert wird,1https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-landshut-mann-wegen-verstoss-gegen-corona-beschraenkungen-im-knast-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200330-99-523499; https://www.polizei.bayern.de/news/presse/aktuell/index.html/311963. wo das einsame Sitzen auf einer Bank oder Wiese, ein Trip mit dem Motorrad oder dem Motorboot durch Polizeieinsatz unterbunden und per Bußgeld sanktioniert werden (obwohl weit und breit keine Infektionsgefahr ersichtlich ist),2Vgl. beispielswiese die polizeiliche Zusammenstellung von zu ahndenden Verstößen von einem Wochenende im März hier: https://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/news/presse/aktuell/index.html/311725. wo Bürger sich ganz normale tägliche Verrichtungen per Twitter von der Polizei vorab genehmigen lassen müssen, weil vollkommen unklar ist, was erlaubt oder verboten ist,3https://twitter.com/PolizeiMFR/status/1247473874347925504. wo Bürger Polizeibeamten gegenüber „ihre Liebe“ zu einer Person „glaubhaft machen“ müssen,4https://twitter.com/PolizeiBerlin_E/status/1242089535883939841. und wo das deutsche Denunziantentum eine neue Blüte erlebt,5https://www.deutschlandfunk.de/denunziantentum-in-corona-zeiten-seltsame-mentalitaet.720.de.html?dram:article_id=474468. ist die Frage berechtigt, ob nicht unbestimmte Rechtsverordnungen der Willkür Tür und Tor geöffnet haben, ob dem einzelnen Vollzugsbeamten nicht zu viel Macht verliehen und Unsicherheit zugemutet wurde und ob diese Art der Freiheitsbeschränkung nicht zumindest ein bestimmtes, förmliches Gesetz erfordert hätte.

Und wie ein natürliches Erdbeben zuweilen ohne Vorankündigung hereinbricht, kam auch das Beben des Rechts so plötzlich, traf auch die Zunft der Juristen so unvorbereitet, dass kaum jemand aus der Schockstarre heraustrat, den Erdrutsch des Rechts als ebensolchen kennzeichnete oder gar offen opponierte. Deshalb musste auch niemand ernsthaft Angst haben vor dem oben erfundenen pingeligen Juristen, der dem „Macher“ die Fahne des Rechts entgegenstreckte. Die Juristen funktionierten mehrheitlich so, wie sie an den Universitäten ausgebildet werden: Als loyale, stille Diener der Staatsmacht, ohne unterscheiden zu können oder wollen, ob es sich um legitime oder illegitime Machtausübung handelte; als Rechtstechniker, die in den Ministerien zügig umsetzten, was die Politik ihnen vorgab; als bange Beobachter, nicht als kritische Mitgestalter. Es waren nur sehr wenige hörbare Stimmen, die sich erhoben und auf das Recht pochten; aus der Rechtswissenschaft kann man sie beinahe an einer Hand abzählen.6Carsten Bäcker, “Corona in Karlsruhe II” im Verfassungsblog vom 8.4.2020; https://verfassungsblog.de/corona-in-karlsruhe-ii/; Andrea Edenharter, „Freiheitsrechte ade?“ im Verfassungsblog vom 19.3.2020, https://verfassungsblog.de/freiheitsrechte-ade/; Lutz Friedrich, „Freiheit auf Bewährung“ im Verfassungsblog vom 23.3.2020; https://verfassungsblog.de/freiheit-auf-bewaehrung/; Thorsten Kingreen, „Whatever it takes? Der demokratische Rechtsstaat in Zeiten von Corona“ im Verfassungsblog vom 20.3.2020, https://verfassungsblog.de/whatever-it-takes/; Oliver Lepsius, „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie” im Verfassungsblog vom 6.4.2020, https://verfassungsblog.de/vom-niedergang-grundrechtlicher-denkkategorien-in-der-corona-pandemie/; Uwe Volkmann, „Der Ausnahmezustand“ im Verfassungsblog vom 20.3.2020, https://verfassungsblog.de/der-ausnahmezustand/; u.a. Die juristischen Fakultäten wirkten nicht nur wegen der Ausgangssperren gespenstisch still.

Dass Juristen sich in der Stunde der Rechtsnot als wehrlos erweisen, ist weder überraschend noch neu; es hat sich daran auch durch frühere, noch stärkere Beben des Rechts in der deutschen Geschichte nichts geändert. Wer in Studium und Praxis das gesetzte Recht als quasi-gottgegeben und unhinterfragbar erlebt, der wird es kaum bemerken, wenn es die Grenzen des Legitimierbaren überschreitet; und er wird noch weniger das gedankliche Handwerkszeug im Kopf haben, das er für ein solches Urteil bräuchte. Das in den Repetitorien häppchenweise aufbereitete Wissen nützt ihm in dieser Situation nämlich gar nichts. Was Not täte, wäre eine historische, philosophische und gesellschaftswissenschaftliche Bildung, die das geltende Recht fundiert. Eine solche Bildung kann man nicht als passives Wissensgefäß erwerben, sondern nur selbständig, selbstbewusst und selbstverantwortlich. Nur auf diese Weise kann man sich wappnen für Situationen wie die gerade durchlebte; nur auf diese Weise kann man sich darin üben, das Geschehen kritisch zu beurteilen und sich selbst zu positionieren.

Dass das eine schwierige Aufgabe ist, ist unbestritten. Aber: Will man in seiner Funktion als Jurist einen freiheitlichen Rechtsstaat als dauerhaften Rechtszustand und damit die einzig menschenwürdige Gesellschaftsform stützen, erhalten und mitgestalten, gibt es dazu keine Alternative.

 

References
1 https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-landshut-mann-wegen-verstoss-gegen-corona-beschraenkungen-im-knast-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200330-99-523499; https://www.polizei.bayern.de/news/presse/aktuell/index.html/311963.
2 Vgl. beispielswiese die polizeiliche Zusammenstellung von zu ahndenden Verstößen von einem Wochenende im März hier: https://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/news/presse/aktuell/index.html/311725.
3 https://twitter.com/PolizeiMFR/status/1247473874347925504.
4 https://twitter.com/PolizeiBerlin_E/status/1242089535883939841.
5 https://www.deutschlandfunk.de/denunziantentum-in-corona-zeiten-seltsame-mentalitaet.720.de.html?dram:article_id=474468.
6 Carsten Bäcker, “Corona in Karlsruhe II” im Verfassungsblog vom 8.4.2020; https://verfassungsblog.de/corona-in-karlsruhe-ii/; Andrea Edenharter, „Freiheitsrechte ade?“ im Verfassungsblog vom 19.3.2020, https://verfassungsblog.de/freiheitsrechte-ade/; Lutz Friedrich, „Freiheit auf Bewährung“ im Verfassungsblog vom 23.3.2020; https://verfassungsblog.de/freiheit-auf-bewaehrung/; Thorsten Kingreen, „Whatever it takes? Der demokratische Rechtsstaat in Zeiten von Corona“ im Verfassungsblog vom 20.3.2020, https://verfassungsblog.de/whatever-it-takes/; Oliver Lepsius, „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie” im Verfassungsblog vom 6.4.2020, https://verfassungsblog.de/vom-niedergang-grundrechtlicher-denkkategorien-in-der-corona-pandemie/; Uwe Volkmann, „Der Ausnahmezustand“ im Verfassungsblog vom 20.3.2020, https://verfassungsblog.de/der-ausnahmezustand/; u.a.

10 Kommentare zu „Das Beben des Rechts – und die Hilflosigkeit der Juristen

  1. Vielen Dank für diese offenen Worte. Ich kann nur hoffen, dass viele meiner Mitstudierenden ebenfalls diese Zeilen lesen und wieder zusammenkommen, um gemeinsam für etwas einzustehen, das so wichtig ist und momentan doch so fern zu sein scheint.

  2. Weit daneben!
    1. Auch Tiere haben Rechte und brauchen sie und haben sogar innerhalb der eigenen Gruppe Gesetze. Was soll diese seit Jahrhunderten überlebte menschliche Überheblichkeit?
    2. Sie übersehen völlig, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Körpers und der Gesundheit ebenfalls Verfassungsrang hat. So weit sogar, dass vom Bundesverfassungsgericht der Abschuss eines entführten Flugzeuges, das in ein mit 60.000 Menschen besetztes Stadion gesteuert werden soll (Gesetzentwurf von Innenminister Schäuble), als verfassungswidrig erklärt hat, weil der Staat nicht Leben gegen Leben abwägen darf. Sie übersehen auch, dass ein hoher Prozentsatz der „Genesenen“ zwar kein Covid19 mehr haben aber auf Dauer schwere Gesundheitsschäden an diversen Organen behalten.
    3. Wer neben Staatsfeinden auf einer Demonstration läuft, ist kein Staatsfeind? Würden Sie dann auch in einer Schariademonstration von Islamisten mitlaufen, wenn Ihnen ein Ziel davon gefällt?
    Bitte: Weniger juristischer Elfenbeinturm und mehr Realitätssinn – das hätte auch dem OVG Berlin-Brandenburg gut gestanden und die Situation vermieden. Juristen, die sich kritiklos von der Welt entfernen, sind hilflos, ja, aber nicht, weil sie kritiklos sind, sondern weil sie den Bezug zur Realität verloren haben.

  3. Sehr geehrte Frau Dr. Gierhake, Ihr Beitrag hat mich ein Stück weit aus der Fassungslosigkeit geholt. Fast 40 Jahre habe ich als Lehrerin meinen Kindern meine Liebe zu unserem Grundgesetz bzw zu dessen klugen und umsichtigen Müttern und Vätern mit Leidenschaft zu erklären versucht. Und sie haben es verstanden, da sie eine genaue Kenntnis der Weimarer Republik, der Notstandsgesetzgebung und dem daraus resultierenden Elend, welcher uns der Nationalsozialismus bescherte, hatten. Es war ihnen auch bewusst, dass Menschen in sozialen Nöten sich nach Heilsbringern sehnen, und deshalb in hohem Maße manipulierbar sind. Die Folgen, das lehrte ihnen die Geschichte, sind grundsätzlich Diktaturen, die die Menschen in ein noch entsetzlicheres Elend stürzten. Und, ich habe ihnen fest versprochen, dass „so etwas“ nie wieder passieren kann! Der Garant dafür ist schließlich unser Grundgesetz ( wenn auch nicht vollkommen). Nun stehe ich da und fühle mich geradezu als wortbrüchig, da ich meinen Kindern keine Zukunft mehr in einer freiheitlichen Demokratie und einer selbstbestimmten, multikulturellen Gesellschaft mit verbindlichen Rechtsnormen und dem dafür notwendigen Parlamentarismus garantieren kann. Mein oberstes pädagogisches Ziel war immer die Selbstverantwortung, das Hinterfragen von Normen, das Entdecken der eigenen Stärken und die daraus resultierende Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. All das wird nun von den politischen Führungseliten mit ein paar „Federstrichen“ ins Absurde geführt. Ich bin derart fassungslos über das Schweigen unserer Parlamentarier, über das Wegducken unserer Journalisten, für die das Recherchieren und eine freie Berichterstattung zur Farce verkommen ist, ich bin aber unendlich entsetzt darüber, dass ein konstruktiver Diskurs selbst in Familien und langjährig als stabil geltenden Freundeskreisen nicht mehr möglich ist. Bravo, ihr von uns gewählten politischen Eliten! Ihr habt es mit eurem Angstregime geschafft, eine Gesellschaft zu spalten, die Kritiker durch repressive Maßnahmen zum Schweigen zu bringen. Ihr habt es ohne Not geschafft, die Grundpfeiler unserer Demokratie ins Schwanken zu bringen! Ich frage euch deshalb: „Was hat euch denn so Angst gemacht, dass ihr eine einigermaßen funktionierende empathische Gesellschaft mit einem feinen Sinn für Recht und Unrecht, derart ruinieren wollt? Ich bitte euch im Namen meiner vielen Kinder, denen ich ein gesundes Vertrauen in unseren Rechtsstaat vermittelt habe, gebt ihnen ihr Vertrauen in unsere Verfassung und in unser Grundgesetz zurück!

    1. Hallo Frau Maria Theresia,
      Sie haben 40 Jahre als Lehrerin gearbeitet und es ist gut den Kindern mitzuteilen, dass aus der Weimarer Republik, der Notstandsgesetzgebung und des Nationalsozialismuses große Probleme entstanden ist.
      Momentan gibt es die Korona-Krise und es gibt gewisse Anforderungen (z.B. Maske), die aus heutiger Sicht der Wissenschaft für die Gesundheit notwendig/vernünftig sind.
      Sie schreiben, dass Sie sich als wortbrüchig fühlen, da Sie Ihren Kindern keine Zukunft mehr in einer freiheitlichen Demokratie und einer selbstbestimmten, multikulturellen Gesellschaft mit verbindlichen Rechtsnormen und dem dafür notwendigen Parlamentarismus garantieren können.
      In Ihrem Schreiben steht auch, dass wir ein Angstregime haben, das die Gesellschaft spalten will, um die Macht zu erhöhen. Gleichzeitig gelangt unsere Demokratie ins Schwanken und unsere Gesellschaft wird ruiniert.
      Wir müssen uns bewusst machen, dass wir in einer Demokratie leben. Es gibt kein Angstregime, unsere Demokratie gelangt nicht ins Schwanken und unsere Gesellschaft wird nicht ruiniert. Wenn es eine Lösung für das Corona-Problem gibt, bekommt unser System wieder den Stand, den wir vor Corona hatten.
      Ich vermute auch, dass nicht alle Entscheidungen absolut richtig sind. Es ist aber auch nicht einfach, sich klar zu werden, welche Entscheidungen wir treffen müssen. Ich bin mir auch sicher, dass wir diese Schwierigkeiten erleben würden, wenn wir in den Entscheidungsgremien wären.
      Zu Beginn steht eine Hinweis auf den Nationalsozialismus. Ich bitte Sie hier aufzupassen. Alle Personen aus dem rechtsextremen Bereich verstehen diese Aussage, dass es in der Zeit des Nationalsozialismus nicht schlechter war als heute. Damit wird die Zeit des Nationalsozialismus als eine gute Zeit gesehen. Wir müssen uns aber klar sein, dass zu dieser Zeit keine Demonstration möglich war. Wir wären in ein KZ gekommen und dort mit großer Sicherheit getötet worden.

    2. @ Maria Theresia
      Zitat aus Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      Art 2
      (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

      Wo bitte, ist der Eingriff in die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1. der ausdrücklich auf das Gleichgewicht der Rechtssphären der Menschen abstellt, wenn die Güterabwägung zugunsten von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 fällt? Hätten Sie den Kindern das Grundgesetz richtig erklärt, hätten die heute keine Zweifel. Das Recht des Einen endet nun mal, wo das Recht das anderen beginnt. Rechtsstaat heißt weder Rechts-Staat noch Ellbogen-Staat, wo man seine Interessen rücksichtslos durchsetzt, sondern dass Gesetze zuverlässig sind und sich jeder gegen jeden ohne Ansehen seines Standes durchsetzen kann. Auch dann, wenn er einfach nur nicht an Leib und Leben gefährdet werden will.

  4. Ihr Beitrag gibt mir Hoffnung, dass unser Rechtsstaat doch noch existiert.
    Ich habe mich bereits im April an die Abgeordnete unseres Bezirks gewandt mit der Frage wann uns die Grundrechte zurück gegeben werden und diese hat mir versichert, dass spätestens zum Jahresende das Katastrophenschutzgesetz automatisch ausläuft und der Notzustand daher nicht zum Dauerzustand werden wird.
    Ich hoffe damit wird sie Recht behalten!
    Wenn ich erlebe, wie in der öffentlichen Diskussion jeder der die Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechteentzuges infrage stellt sofort als Staatsfeind oder Idiot abgekanzelt wird und auch im Bekanntenkreis dieses Thema zur Distanzierung oder eisigem Schweigen führt, schwindet meine Hoffnung. Denn Macht geben Menschen nie freiwillig einfach wieder her.
    Ich hoffe also dass Stimmen wie die Ihre immer lauter werden.

  5. Herzlichen Dank für diese Initiative.
    Die ersten Kommentare zeigen aber auch schon, dass Denken nicht einfach ist.
    Für die Lektüre zum Nach-Denken anregender Texte jenseits des massenmedialen Fast-Foods hinter der Alltags-Maske (AHA) fehlt bei den meisten Coronarrenschiff-Passagieren in der Luxus-Klasse der Wille und die Zeit (Kant: Verzicht auf Nachdenken aus Faulheit und Feigheit).

  6. Ich stimme Frau Professor Gierhake uneingeschränkt zu:
    Klar ist das Virus gefährlich (unabhängig davon, dass die regelmäßig auftretenden Influenza-, SARS- und anderen Pandemien auch in der jüngeren Vergangenheit – unstreitig, wie der Jurist sagt – deutlich einschneidendere (auch Todes-)Folgen gezeitigt haben als die Covid19-Pandemie) – aber: Dies mag ganz am Anfang im März, und durch die massenmedial geschürte Panik forciert, rasches Verwaltungshandeln geboten haben – in welcher Weise auch immer; dann allerdings über mittlerweile viele Monate ständig neue, und schlecht bis kaum nachvollziehbar begründete, Einschränkungen der verfassungsrechtlich garantierten Grundfreiheiten durch schlichte exekutive Allgemeinverfügungen ohne ausreichende rechtlichen Grundlagen zu dekretieren, ohne wenigstens parlamentarische Legitimation, ist unglaublich. Noch weniger nachvollziehbar, eigentlich erschütternd, ist für mich die völlig unkritische Schafsgläubigkeit unserer Mainstreampresse – auch der selbstdefinierten „Qualitätspresse“ (abgesehen vom schlichten Provinzblättchen „MZ“ auch die „SZ“ et al.) – und des irgendwie sich gern als „linksliberal“ definierenden städtischen und Unimilieus. Mittlerweile scheint die Corona-Panik aber eh weitgehend internalisiert zu sein …

  7. Sehr geehrte Frau prof. Gierhake,
    ich denke wir sollten das Grundgesetzt nicht überfordern. Es entstand unter dem Eindruck zweier menschengemachter Katastrophen, die gezeigt haben, mit welcher tödlichen Konsequenz Menschen andere vernichten können. Einen Virus oder gar einen Klimawandel, der unser Leben bedrohen könnte, hatten die Väter des Grundgesetztes eher nicht im Focus.
    Die Unantastbarkeit unserer Würde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit war an die Adresse der Kriegstreiber gerichtet, weniger an einen Virus. Dafür ist das Grundgesetzt nicht gemacht.
    Es ist auch nicht Aufgabe der Verfassungsorgane, uns vor allen Unwägbarkeiten menschlichen Daseins zu beschützen, abgesehen davon, dass das auch niemand könnte .
    Das Recht auf Leben heißt ja nicht ein Recht auf ewiges Leben, auch wenn es sich mancher vielleicht wünscht. Unser Leben ist und bleibt ein Risiko mit tödlichem Ausgang. Daran wird auch kein Grundgesetz der Welt etwas ändern.
    Wenn wir uns darüber im Klaren sind und unser Schicksal anzunehmen, bereit sind, erscheinen alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung einer Epidemie kläglich und armselig. So wie mir als freier Bürger die Verantwortung für mein Leben zusteht, so steht mir auch die Freiheit zu, über mein Sterben zu entscheiden und ob und wie ich mich vor einem Virus schützen will. Dazu gehört auch die Verantwortung für den Nächsten.
    Also keine Verbote und Vorschriften, Kontrollen oder Bußgelder und sonstige Beschränkungen, sondern das Vertrauen in die Mündigkeit und Aufgeklärtheit des freien Bürgers ist gefordert. So wie es in Schweden und anderswo praktiziert wird. Und den Mut, nicht die Verhinderung eines evtl. früheren Todes zum höchsten Staatsziel auszurufen. Dazu verpflichtet kein Grundgesetz und auch kein Rechtsstaat.

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