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Corona-Diskurs

Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M.

Offener Brief „Zur Verteidigung der Präsenzlehre“

In einem offenen Brief fordern bisher über 4000 Lehrende und Studierende eine – vorsichtige, schrittweise und selbstverantwortliche – Rückkehr zu Präsenzformaten in der Lehre. Die Präsenzlehre als Grundlage eines universitären Lebens in all seinen Aspekten gelte es zu verteidigen: www.praesenzlehre.com

Zur Verteidigung der Präsenzlehre

In den letzten Jahren haben sich an den Hochschulen Elemente einer digitalen Lehre immer mehr durchgesetzt: zunächst als Unterstützung der Präsenzlehre, dann als deren Ergänzung oder gar als eine mögliche Alternative, und nun, mit Corona, als glückliche Rettung. Und in der Tat: Ohne digitale und virtuelle Formate hätte sich das Sommersemester 2020 nicht durchführen lassen. Und auch grundsätzlich leisten digitale Elemente mittlerweile einen wertvollen Beitrag zur Hochschullehre. Im Gefühl des plötzlich möglichen digitalen Sprungs nach vorn drohen indes drei Aspekte verloren zu gehen, die unserer Überzeugung nach von grundlegender Bedeutung für das Prinzip und die Praxis der Universität sind:

1. Die Universität ist ein Ort der Begegnung. Wissen, Erkenntnis, Kritik, Innovation: All dies entsteht nur dank eines gemeinsam belebten sozialen Raumes. Für diesen gesellschaftlichen Raum können virtuelle Formate keinen vollgültigen Ersatz bieten. Sie können womöglich bestimmte Inhalte vermitteln, aber gerade nicht den Prozess ihrer diskursiven, kritischen und selbständigen Aneignung in der Kommunikation der Studierenden.

2. Studieren ist eine Lebensphase des Kollektiven. Während des Studiums erarbeiten sich die Studierenden Netzwerke, Freundschaften, Kollegialitäten, die für ihre spätere Kreativität, ihre gesellschaftliche Produktivität und Innovationskraft, für ihren beruflichen Erfolg und ihre individuelle Zufriedenheit von substantieller Bedeutung sind. Dieses Leben in einer universitären Gemeinschaft kann in virtuellen Formaten nicht nachgestellt werden.

3. Die universitäre Lehre beruht auf einem kritischen, kooperativen und vertrauensvollen Austausch zwischen mündigen Menschen. Dafür, so sind sich Soziologie, Erziehungs-, Kognitions- und Geisteswissenschaften völlig einig, ist das Gespräch zwischen Anwesenden noch immer die beste Grundlage. Auch dies lässt sich nicht verlustfrei in virtuelle Formate übertragen.

Mit Blick auf diese drei Aspekte wollen wir den Wert der Präsenzlehre wieder in Erinnerung rufen. Wir fordern eine – vorsichtige, schrittweise und selbstverantwortliche – Rückkehr zu Präsenzformaten. Was die Schulen zu leisten in der Lage sind, sollte auch Universitäten möglich sein: die Integration von Elementen der Präsenzlehre, etwa in kleineren Gruppen in größeren zeitlichen Abständen, je nach Bedarf, je nach lokalen Gegebenheiten. Einzelne Universitäten, einzelne Fakultäten könnten hier individuelle, verantwortliche Modelle entwickeln.

Wir weisen auf die Gefahr hin, dass durch die aktuelle Situation die herkömmlichen Präsenzformate an Wertschätzung und Unterstützung durch die Hochschulleitungen, die Bildungsministerien und die Politik verlieren könnten, eine Unterstützung, die sie in der Zeit nach Corona dringend brauchen werden. So sinnvoll und wichtig Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus sind: Corona sollte nicht zu einer nachgereichten Begründung für Entwicklungen in der Lehre werden, die vor Corona offen und kritisch diskutiert wurden. Diese kritischen Debatten dürfen nicht durch scheinbare Evidenzeffekte, wie sie die Pandemie bisweilen produziert, abgekürzt werden.

Die Präsenzlehre als Grundlage eines universitären Lebens in all seinen Aspekten gilt es zu verteidigen.

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Kommentar zu „Offener Brief „Zur Verteidigung der Präsenzlehre“

  1. Grüß Gott!
    Ich stimme grundsätzlich den Ausführungen zur Freiheit der Lehre zu. Hierzu gehören auch die Zugänge zu den Bibliotheken.
    Letztere lassen sich technisch meines Wissens ohne Probleme in jeder Weise so organisieren, dass der Zugang zum Wissen gegeben ist.
    Die Anwesenheit zu Veranstaltungen sehe ich kritisch:
    1. Solange nicht bewiesen ist, dass keine gesundheitliche Gefahr durch den Besuch von Räumen, Bussen etc. besteht, muss man (auch wenn man der ganzen Corona-Geschichte sehr kritisch gegenüber steht, und ich habe da eine sehr kritische Haltung), „im Zweifel für den Angeklagten“ davon ausgehen, dass eine gesundheitliche Gefahr besteht.
    2. Solange auch nur 1 UR-Mitglied sich ansteckt und möglicherweise stirbt oder bleibende Schäden an Lunge, Herz, Nieren etc. behält, kann niemand gezwungen sein, wenn er nicht Nachteile beim Studieren in Kauf nehmen möchte, am Präsenzbetrieb teilzunehmen.
    3. Ich bin also der Auffassung, dass die Freiheit der Lehre hier nach dem Recht auf Unversehrtheit des Lebens steht und nach dem Recht auf freie Ausübung des Persönlichkeitsrechts.
    4. Es kann deshalb nicht auf Präsenzbetrieb geschaltet werden, wenn man nicht viele, die sich für einen Vorrang ihrer Gesundheit entscheiden, benachteiligen möchte.
    5. Dasselbe gilt meines Erachtens auch für Klausuren: Ich sehe es als nicht richtig an, derzeit Präsenzklausuren verpflichtend abzuhalten.
    6.Auch rein organisatorisch kann ein Student nicht beide Formen nebeneinander leben: Wer mehrere Veranstaltungen besucht, kann nicht zb um 9.45 mit einer Veranstaltung an der Uni fertig sein und dann kurz danach daheim am Zoom sitzen, das geht wieder nur für ein paar Priveligierte, die zufällig mit dem Fahrrad 2 Minuten von der Uni entfernt wohnen,

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